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14.12.21

DTTB Bundestag - Der Sonntag der Anträge



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DTTB Bundestag beschließt Anträge. (Foto: DTTB)

Am Tag nach der Wahl zum Präsidium und zur Besetzung der Ressorts beim Bundestag des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) befassten sich die neuen und alten Mitglieder des obersten DTTB-Organs am Sonntag mit insgesamt 38 Anträgen.

Der Bundestag hat dabei das zweite große Organ des DTTB aufgewertet. Der bisherige „Beirat“ als einmal jährlich zusammentretendes Beratungsgremium wird künftig als so genannter „Bundesrat“ als zweites Legislativorgan dienen. So kann neben dem Bundestag auch der Bundesrat als Versammlung von DTTB-Präsidium, den Präsidenten der Mitglieds- und Regionalverbände, den Vorsitzenden der Ausschüsse sowie dem Vorsitzenden des TTBL-Trägervereins Änderungen beschließen. „Dies ist aber nur für Änderungen vorgesehen, die die Wettspielordnung oder Durchführungsbestimmungen betreffen und auch nur, wenn die Dringlichkeit eines Antrags festgestellt wird“, stellte Bayerns Geschäftsführer Carsten Matthias klar, dessen Verband den Antrag gestellt hatte.

 

Wegen der mit dem Bundesrat geschaffenen zweiten Möglichkeit der Antragstellung im Jahr zog das DTTB-Präsidium seinen Antrag auf Aufnahme des Umlaufverfahrens in die Satzung zurück, durch die bei dringenden Angelegenheiten eine schriftliche Abstimmung des Bundestags hätte veranlasst werden können.

 

Turnierlizenz soll Probleme bei Versicherung, Haftung und Aufsichtspflicht lösen

Die DTTB-Mitgliedsverbände können ab dem 1. Juli 2022 eine in click-TT erfasste Turnierlizenz für den Individualspielbetrieb einführen, an die die Teilnahme an weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben und die Teilnahme an genehmigungspflichtigen, nicht weiterführenden Veranstaltungen gekoppelt sind. Aktive dürfen im Individualspielbetrieb nur für den Verein starten, für den sie die Turnierlizenz wahrnehmen. Die Lizenz wird nur bei Vorhandensein einer Spielberechtigung für einen Stammverein direkt bei der erteilenden Stelle des zuständigen Mitgliedsverbandes beantragt bzw. erworben.

 

Hintergrund des vom Bayerischen Tischtennis-Verband gestellten Antrags ist, dass „die Vorgaben der WO im Wortlaut immer noch davon ausgehen, dass ausschließlich die Vereine für die Meldung von Spielern zuständig sind“, so die schriftliche Begründung. „Die Lebenswirklichkeit hat diese Vorstellung schon länger überholt. Die Probleme bei Versicherung, Haftung und Aufsichtspflicht, die sich erst wegen konkreter Nachfragen zu Online-Anmeldungen, neuen Spielformaten, Bezahlsystemen etc. manifestiert haben, erfordern eine umgehende Lösung.“ Der Bundestag nahm diesen Antrag mehrheitlich an.

 

Ausnahme genehmigt: Kein Reservespieler-Status im Dezember 2021

Eine wichtige Änderung wegen des fehlenden Spielbetriebs aufgrund des Lockdowns in der Rückrunde 2020/21 betrifft den Status von Reservespielern. Der Bundestag befürwortete einstimmig, dass die ersten beiden Absätze der WO H 1.3.1 im Dezember 2021 nicht zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass niemandem im Dezember 2021 ein Reservespieler-Status erteilt wird.

 

„Eine Aussetzung der Vorschrift im laufenden Monat bewahrt viele Spieler vor Reservevermerken, die bei normalem Ablauf der Rückrunde 2020/21 nicht erteilt worden wären“, erklärte Heike Ahlert, die DTTB-Vizepräsidentin Leistungssport. „Wir nehmen dabei ausdrücklich in Kauf, dass davon auch einige Spieler und Vereine mit fehlender Einsatzbereitschaft profitieren.“

 

Offene Pokalmeisterschaften nun Teil der WO

Die so genannten „offenen Pokalmeisterschaften“ sind nun als offizielle Veranstaltung Teil der Wettspielordnung. Dazu gehört unter anderem der Mitte 2021 ausgetragene TTR-relevante Sommer-Team-Cup, ein Wettkampf für Mannschaften unabhängig von Vereinszugehörigkeit, Geschlecht und Alter, der Spielern und Spielerinnen die Möglichkeit bot, trotz der Corona-Pandemie Wettkämpfe zu bestreiten.

 

Um den internationalen Neuerungen bei ITTF, WTT und Jugend-Europameisterschaften Rechnung zu tragen, folgte der Bundestag dem gemeinsamen Antrag der Ressorts Leistungssport und Jugendsport, ab dem 1. Juli 2022 auch national die Jugend-19-Klasse einzuführen. Entsprechend wird der DTTB zum 1. Januar 2022 seinen Nachwuchskader NK1 um Aktive bis 19 Jahre erweitern.

 

Erster Bundesrat im April 2022

Der zweckgebundene Sonderbeitrag der Mitgliedsverbände für die Entwicklung der Digitalstrategie des deutschen Tischtennissports wurde mit Modifizierungen einstimmig angenommen.



Das neue DTTB-Präsidium mit der am Samstag mit überwältigender Mehrheit gewählten Präsidentin Claudia Herweg wird zu seiner konstituierenden Sitzung zu Beginn des neuen Jahres zusammentreten. Die erste Zusammenkunft des vom Bundestag neu beschlossenen Bundesrats wird am ersten April-Wochenende stattfinden. Der nächste Bundestag, dann ohne Wahlen, ist am 19. November 2022.

 

„Danke an alle Delegierten für die wunderbare Kommunikation über die Anträge schon im Vorfeld der Veranstaltung“, sagte Präsidentin Herweg zum reibungslosen Ablauf auch des zweiten Tages der DTTB-Vollversammlung. „Ich freue mich nun auf die erste richtige Sitzung mit dem Präsidium und auf meine Besuche bei nach und nach allen Landesverbänden im nächsten Jahr.“