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05.12.21

Informationen zu Corona-Tests durch Sportvereine



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Die Niedersächsische Staatskanzlei hat die Informationen zu Corona-Tests aktualisiert (Stand: 2. Dezember 2021). Danach kann in Sportvereinen eine vom Verein autorisierte Person die Testung beobachten und dann schriftlich bestätigen.

Unter Aufsicht bedeutet also, dass von der jeweils Aufsicht führenden Person bestätigt werden kann, dass

1. ein geeigneter Test verwendet wurde,

2. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden,


3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.

Die ab 2. Dezember 2021 gültige Testbescheinigung Mehr Infos: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung/hinweise-zur-testung-auf-corona-198156.html