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12.03.21

DTTB-Ressort Rangliste verlängert die Frist für alle bis zum Punktabzug (Inaktivitätsabzug) im bundesweiten Ranking



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Interne Diskussionen des seit zehn Jahren bestehenden Punktabzugs in der bundesweiten Rangliste hatte es schon seit längerer Zeit gegeben. Anlass für die Verlängerung der Frist um zwölf Monate ist jetzt der bundesweite Stopp des Spielbetriebs in der Covid-19-Pandemie.

Im März vergangenen Jahres war die Spielzeit 2019/20 abgebrochen worden, und nicht alle Mannschaften oder gar Vereine haben Partien in der Saison 2020/21 absolvieren können. Dies hätte dazu geführt, dass mehrere Zehntausend Spielerinnen und Spieler vom Abzug betroffen gewesen wären – von der untersten Kreisklasse bis zur 2. Bundesliga zumindest, denn in den Profiligen, der TTBL und 1. Damen-Bundesliga, darf der Ligabetrieb bis heute weiterlaufen.

 

Auch außerhalb der Pandemie soll der Inaktivitätsabzug erst nach zwei Jahren wirken, so der Beschluss des zuständigen DTTB-Ressorts. Abgeschafft wird er nicht, denn die grundsätzliche Logik als wichtiger Bestandteil der bundesweiten Rangliste soll erhalten bleiben: Wem über einen langen Zeitraum die Wettkampfpraxis fehlt, der verliert an Spielstärke. Ab sofort wird der Abzug nur noch dann vorgenommen, wenn jemand 24 Monate lang nicht gespielt hat, dann in Höhe von 80 Punkten – statt bisher 40 Punkte für zwölf Monate. Für höchstens zweimal weitere sechs Monate ohne Spiel erfolgen dann jeweils 20 Punkte bis zu einer Summe von maximal 120 Punkten Inaktivitätsabzug.

Der genaue Wortlaut der Veröffentlichung des DTTB-Ressorts ist der Newsmeldung auf der DTTB-Homepage zu entnehmen.