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12.11.21

Aktuelle Regelungen im TT-Punktspielbetrieb



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Das Land Niedersachsen hat in dieser Woche eine neue Verordnung verabschiedet. Da jedoch die Situation in den Städten und Kommunen im Land sehr heterogen ist, möchten wir versuchen, einige allgemeingültige Grundsätze zusammenzustellen.

Die Landesregierung legt in der „Corona-Verordnung“ die Grundsätze fest. Diese sind von uns im Sport umzusetzen und einzuhalten. Derzeit hat das Land Niedersachsen noch keine flächendeckende Umsetzung der sogenannten 2G-Regel beschlossen, doch ist eine Tendenz in diese Richtung klar zu erkennen. Wann und ob diese verpflichtend im Sport kommt ist derzeit noch offen. Einige Kommunen haben für ihren Bereich die Umsetzung der 2G-Regel auch im Sport beschlossen. Laut Auskunft des Innenministeriums ist es auch Vereinen freigestellt, die 2G-Regel umzusetzen.

Bei der Umsetzung der 2G-Regelung sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Kreis, Stadt, Kommune oder Verein beschließen 2G-Regel
Sobald dem Heimverein die Verpflichtung zur Umsetzung der 3G- oder 2G-Regel für den Mannschaftsspielbetrieb  bekannt  ist,  muss  er  seinen  Gastverein  vor  einem  Punktspiel  darauf aufmerksam machen (spätestens 48 Stunden vorher). Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass örtliche Regelungen im gesamten Land bekannt sind, ist diese Information für die Gastmannschaft zwingend notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle vorgesehenen Aktiven auch am Punktspiel teilnehmen können. Fehlt der Hinweis der Heimmannschaft auf die 2G-Regelung, wird das Punktspiel für den Fall, dass alle Spieler:innen der Gastmannschaft 2G erfüllen, ganz normal durchgeführt. Sollte aber aufgrund des ausgebliebenen Hinweises die Gastmannschaft einen oder mehrere Spieler:innen in ihren Reihen haben, die dann nicht am Punktspiel teilnehmen können, ist dies ein Grund für eine kampflose Wertung gegen den Heimverein.

Land Niedersachsen beschließt 2G-Regel
In diesem Fall müssen im Vorfeld eines Punktspiels keine weiteren Informationen seitens der Heimmannschaft erfolgen, da vorausgesetzt werden kann, dass die 2G-Regelung allgemein bekannt ist.

Die aktualisierten „Bestimmungen für die Durchführung von Mannschaftskämpfen“ finden Sie hier.