drucken

04.02.21

Corona-Sonderprogramm 2021: Anträge seit 1. Februar möglich



Bild
Anträge ab 1. Februar möglich! (Foto: LSB)

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen geht 2021 in die nächste Runde. Eine Antragstellung ist vom 1. Februar bis 15. November 2021 möglich.

Pistorius: „Wir werden die niedersächsischen Sportvereine auch 2021 nicht alleine lassen. Sie sind heute wahrscheinlich wichtiger denn je“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst, damit die niedersächsischen Sportorganisationen ihre Anträge auch im Jahr 2021 weiterhin an den LSB richten können. Neu ist dabei, dass Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, 2021 einen erneuten Antrag stellen können. Für den Innen- und Sportminister Pistorius ist das ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der niedersächsischen Sportlandschaft: „Mit der Möglichkeit einer, auch erneuten, Antragstellung im Jahr 2021 schaffen wir die Voraussetzungen, um gerade denjenigen Vereinen, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen in Höhe von rd. 4,15 Millionen Euro dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung stehen werden.

Mehr Informationen finden sich hier.

LINK zur Richtlinie für das Corona-Sonderprogramm